Von der Willensbekundung bis zur Trauerfeier: wichtige Formalitäten und Ereignisse vorab
Im Idealfall wird der Wunsch, kremiert zu werden, bereits zu Lebzeiten bekundet. Im Fachjargon spricht man hier von einer Willensbekundung, die beispielsweise in Verbindung mit Maßnahmen zur Bestattungsvorsorge schriftlich aufgesetzt werden kann. Fehlt diese, so besteht nach dem Tod der betroffenen Person die Möglichkeit der Unterzeichnung eines entsprechenden Formulars durch die Angehörigen.
Formalitäten wie die Beantragung einer polizeilichen Genehmigung vor der Bestattung übernehmen wir gerne.
Wissenswertes zum Ablauf einer Feuerbestattung
Für Angehörige, die zum ersten Mal mit dem Thema Einäscherung konfrontiert werden, sind die einzelnen Schritte verständlicherweise neu. Wir möchten Sie hier nicht im Ungewissen lassen.
Die Einäscherung erfolgt nach Überführung des Verstorbenen im Sarg im Krematorium. Die Asche wird in einer Urne aufbewahrt.
Die Trauerfeier kann auf Wunsch vor der Einäscherung oder vor der Urnenbeisetzung abgehalten werden. Je nach individuellen Präferenzen bzw. örtlichen Gegebenheiten besteht die Möglichkeit einer Beisetzung der Urne in der Urnenwand oder aber in einem Erdgrab auf dem Friedhof.
Umfassende Beratung bei Ihrer Trauerhilfe Dannreuther in Bayreuth bei Eckersdorf
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen zur Feuerbestattung oder anderen Angelegenheiten rund um das Thema Bestattung? Dann sind wir Ihr kompetenter und einfühlsamer Begleiter.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Hauses verfügen über langjährige Erfahrung, sind gute Zuhörer und nehmen sich Zeit für ein vertrauensvolles Gespräch. Dabei gehen wir auf Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse ein und sind Ihnen ein zuverlässiger und unkomplizierter Berater und Partner. Melden Sie sich gerne jederzeit bei uns. Alle Anliegen behandeln wir immer mit größter Vertraulichkeit.
Wir sind rundum für Sie da und freuen uns, wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen!