Wie das zitierte Sprichwort schon sagt: Aufräumen ist für den Hausfrieden unersetzlich. Dies trifft auch auf den Nachlass zu. Wer im Erbfall familiären Streit vermeiden möchte, sollte mit einem Testament vorsorgen. Damit können Sie die Erben von persönlichen Dingen und von Vermögen oder Immobilien bestimmen. Das ist vor allem dann wichtig, falls die gesetzliche Erbfolge (siehe „Erbrecht“) nicht den eigenen Vorstellungen entspricht. Durch ein Testament können Sie diejenigen Erben einsetzen, die Ihrem letzten Willen entsprechen. Ein Testament kann sehr bedeutend sein für Paare ohne Trauschein, für kinderlose Ehepaare und auch für Paare mit Kindern, wenn das Eigenheim zunächst dem überlebenden Ehepartner zukommen soll. Unabhängig von der testamentarisch verfügten Erbfolge gibt es einen sogenannten Pflichtteil, der in jedem Fall vererbt werden muss.
Verfassen Sie das Testament gut leserlich, aber handschriftlich, und versehen Sie es mit Ort, Datum und mit Ihrer Unterschrift. Ein selbst verfasstes handschriftliches Testament ist vor dem Gericht gültig. Das notarielle Testament hat jedoch Vorteile. Wir empfehlen Ihnen, die exakten Formulierungen juristisch abzusichern, um Schwierigkeiten in der Auslegung zu vermeiden.