Erbrecht

Das Erbrecht ist ein Teil des Bürgerlichen Rechts und legt eine gesetzliche Erbfolge fest. In Deutschland setzt diese in erster Linie die Kinder als Erben ein. Die Hälfte des Vermögens erhält der überlebende Ehepartner, wenn die Ehe in Form einer Zugewinngemeinschaft geführt wurde. Dies ist immer dann der Fall, wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wurde.

Ein Testament hat auf den sogenannten Pflichtteil des Erbes keinen Einfluss. Diesen erhalten Kinder und Ehepartner. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte ihrer gesetzlichen Ansprüche. Derjenige Erbe, der durch das Testament bestimmt wird, muss diesen Pflichtteil in jedem Fall auszahlen.
Eine 2010 in Kraft getretene Erbrechtsreform gibt vor, dass Familienangehörige, die den Verstorbenen gepflegt haben, einen höheren Anteil am Erbe erhalten.

Erben erster Ordnung sind:
Kinder, Enkel, Urenkel

Erben zweiter Ordnung sind:
Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten

Erben dritter Ordnung sind:
Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen

Über die aktuelle gesetzliche Lage des Erbrechts erkundigen Sie sich am besten bei einem Notar oder Juristen.

Weitere Informationen zum Thema Erbrecht und Familienrecht entnehmen Sie bitte der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz