Ein Testament hat auf den sogenannten Pflichtteil des Erbes keinen Einfluss. Diesen erhalten Kinder und Ehepartner. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte ihrer gesetzlichen Ansprüche. Derjenige Erbe, der durch das Testament bestimmt wird, muss diesen Pflichtteil in jedem Fall auszahlen.
Eine 2010 in Kraft getretene Erbrechtsreform gibt vor, dass Familienangehörige, die den Verstorbenen gepflegt haben, einen höheren Anteil am Erbe erhalten.
Erben erster Ordnung sind:
Kinder, Enkel, Urenkel
Erben zweiter Ordnung sind:
Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten
Erben dritter Ordnung sind:
Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen
Über die aktuelle gesetzliche Lage des Erbrechts erkundigen Sie sich am besten bei einem Notar oder Juristen.
Weitere Informationen zum Thema Erbrecht und Familienrecht entnehmen Sie bitte der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz